Das Genehmigungsmanagement dient als Oberbegriff für die übergreifenden Tätigkeiten zur Erlangung erforderlicher Genehmigungen in vielfältigen Bereichen, öffentlich, gewerblich, industriell, aber auch privat. Dies kann sich auf wasserwirtschaftliche und wasserbauliche Planungen beziehen, in der Genehmigungen nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und LWG (Landeswassergesetz) erforderlich werden können. Im Bereich der Verkehrs- und Straßenplanung betrifft dies die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse der Straßenbaulastträger auf Kreis, Landes- und Bundesebene. Aber auch private Straßeneigentümer können betroffen werden. Häufig sind im Zusammenhang mit der Genehmigung von Arbeiten an Straßen Ablöseberechnungen erforderlich, die dazu dienen, z. B den erhöhten Unterhaltungsaufwand monetär zu erstatten bzw. „abzulösen“.

Viele Vorhaben erfordern eine Vielzahl an Genehmigungen aus unterschiedlichen Bereichen. Aufgabe des Genehmigungsmanagements ist es, die Genehmigungserfordernisse aufzuzeigen, notwendige Arbeiten und Formalismen zu ermitteln und die angemessenen Genehmigungsprozesse zu begleiten. Dies können Plangenehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Anträge nach dem BImSchG, dem Abgrabungsrecht, dem Bundesberggesetz und weitere sein. Das Genehmigungsmanagement bündelt die Aufgaben der Antragsbearbeitung, Beauftragung und Betreuung von Fachgutachten. Das Genehmigungsmanagement sucht und hält den Kontakt zu Genehmigungsbehörden. Es stimmt Inhalt und Umfang von Unterlagen ab. Es bereitet Entscheidungen durch die Vorlage von Berichten und Protokollen vor und führt Entscheidungen zeitnah herbei. 

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